Spende
- Wie hilft meine Spende?

 

Die Spende ist das einfachste Werkzeug zur Unterstützung von Friends of Khao Lak e.V.

 

Hierbei geht es jedoch nicht um die Höhe des Spendenbetrags, sondern lediglich um die Einsicht, auch mit einem geringen Betrag etwas verändern zu können.

 

Mit Ihrer Spende werden kranke, mittellose, arbeitsunfähige und in Not geratene Personen und deren Familien in Khao Lak und Umgebung betreut und gefördert, die aufgrund Krankheit, Unfall oder anderen Umständen nicht mehr in der Lage sind, eigenständig für ihren Unterhalt zu sorgen.

 

Jede Spende hilft uns, einem Menschen oder einer ganzen Familie in Khao Lak (Thailand) und Umgebung zu helfen.

 

Ihre finanzielle Unterstützung ist steuerlich absetzbar (mehr dazu siehe unten).

 

Ihre Spende können Sie auf folgendes Konto überweisen:

Kontobezeichnung:

Friends of Khao Lak e.V.

Kontonummer:

4503880

Bankleitzahl:

830 654 10 (Dt. Skatbank)

IBAN:

DE47 8306 5408 0004 5038 80

BIC:

GENODEF1ALT

Verwendungszweck:

 "Ihr Name", "Ihre Mitgliedsnummer"

 

Selbstverständlich können Sie uns auch per Verrechnungsscheck oder mit PayPal spenden.

 

 

Absetzbarkeit von Spenden

Spenden reduzieren das zu versteuernde Einkommen und können laut dem aktuellen Spendenrecht bis zu einer Höhe von 20% Ihres Einkommens beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Darüber hinausgehende Beträge sind auf die nächsten Jahre übertragbar.

 

Beträge bis zu 200 Euro können ohne Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt geltend gemacht werden, sofern die Überweisung auf einem Einzahlungsbeleg mit dem Freistellungstext (Empfänger) Friends of Khao Lak e.V. aufgegeben wurde.

 

 

Spendenbescheinigungen

Friends of Khao Lak e.V. ist vom Finanzamt für Körperschaften I in Berlin unter der Steuer-Nr. 27/665/35708 als mildtätig anerkannt. Wenn Sie eine Spendenbescheinigung benötigen, schreiben Sie bitte bei Überweisungen oder Einzahlungsbelegen Straße, Postleitzahl und Ort deutlich ins Feld "Verwendungszweck". Sie erhalten dann von uns unaufgefordert im Februar des Folgejahres eine entsprechende Bescheinigung.

 

Sollten Sie keine Bescheinigung erhalten haben, ist Ihre Adresse den Kontoauszügen nicht vollständig zu entnehmen. Im Zweifelsfall können Sie uns gerne anrufen oder die Bescheinigung hier anfordern.