Patenschaftsvereinbarung
„Friends of Khao Lak e.V.“
Die Regelungen zur Übernahme einer Patenschaft wurden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Artikel 1
Grundsatz
Die Spendengelder, die durch Übernahme einer Teilpatenschaft, Patenschaft bzw. Teilnahme am Patenfond aufgebracht werden, werden ausschließlich zweckgebunden verwendet.
Artikel 2
Patenschaften
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Der Pate ist eine natürliche Person oder eine juristische Person, welche sich bereit erklärt, mittels einer regelmäßigen Zahlung langfristig die Unterstützung und Förderung einer kranken, mittellosen und/oder arbeitsunfähigen Person und ggf. deren Familie in Khao Lak (Thailand) und Umgebung, welche aufgrund Krankheit, Unfall oder anderen Umständen nicht mehr in der Lage ist, eigenständig für ihren Unterhalt zu sorgen, zu unterstützen.
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Die Paten werden auf der Homepage des Vereins unter http://www.friends-of-khaolak.com mit Namen und Wohnort veröffentlicht.
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Der Pate muss Mitglied des Vereins Friends of Khao Lak e.V. sein.
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Der Pate erhält eine Aufnahmebestätigung sowie alle Angaben zu der von ihm geförderten Person.
Artikel 3
Zahlungsweise
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Der Spendensumme wird monatlich oder auf Wunsch auch jährlich erhoben. Die Höhe der Summe wird von der Mitglieder-versammlung bestimmt und ist in der Beitragsordnung festgelegt. Die zu leistenden Beträge können jedoch auf Wunsch des Paten erhöht werden, d.h. die Vereinbarung über die Spendensumme ist nach oben hin flexibel gestaltbar.
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Die Zahlung erfolgt selbständig zum Beginn eines Monat, jedoch spätestens bis zum 15. des Monats. Eine ggf. jährliche Zahlung erfolgt zum Beginn eines Kalenderjahres, jedoch spätestens 4 Wochen nach Jahresbeginn.
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Es werden Einzahlungen oder Überweisungen auf das unten benannte Konto des Vereines akzeptiert. Barzahlungen werden nicht entgegengenommen.
Kontobezeichnung:
Friends of Khao Lak e.V.
Kontonummer:
4503880
Bankleitzahl:
830 654 10 (Dt. Skatbank)
IBAN:
DE47 8306 5408 0004 5038 80
BIC:
GENODEF1ALT
Verwendungszweck:
"Ihr Name", "Ihre Mitgliedsnummer"
Zusätzlich kann die Zahlung des Beitrags auch durch Kreditkarte, ec-Karte oder Lastschrift über das kostenlose Onlinezahlungs-system PayPal (http://www.paypal.de) erfolgen. Die eMail-Adresse des Zahlungsempfängers lautet bei dieser Zahlungsmethode: konto@friends-of-khaolak.com
Artikel 4
Beendigung der Patenschaft
Die Patenschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung
der juristischen Person.
Die Beendigung der Patenschaft ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Wochen
zum Ende eines Quartals zulässig. Sie erfolgt durch schriftliche Erklärung oder per eMail
gegenüber dem Vorstand. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der
Beendigungserklärung an ein Mitglied des Vorstands erforderlich. Wird die Kündigungsfrist
nicht eingehalten, verlängert sich diese um ein weiteres Quartal. Im Falle einer Beendigung
wären wir dem Paten dankbar, wenn dieser uns frühzeitig – möglichst 3 Monate vorher – darüber
informiert, damit der Verein versuchen kann, einen Ersatzpaten zu finden.
Artikel 5
Information und Kommunikation
Friends of Khao Lak e.V. erhält regelmäßig Berichte über den aktuellen Stand und sonstige Ereignisse der Personen, für die eine Patenschaft übernommen wurde, sowie über andere vom Verein geförderte Projekte. Diese Berichte werden auf der Vereinshomepage unter www.friends-of-khaolak.de veröffentlicht und auf Wunsch auch auf dem Postwege übersandt.
Artikel 6
Spendenbescheinigung
Zum Beginn eines jeden Kalenderjahres versendet der Verein Friends of Khao Lak e.V. automatisch eine Spendenbescheinigung über alle Zahlungen, die im Rahmen der Übernahme einer Patenschaft bzw. der Teilnahme am Patenpool an den Verein im jeweiligen Vorjahr geleistet wurden.
Artikel 7
Inkrafttreten
Die Patenschaftsvereinbarung tritt mit Datum der Beschlussfassung in Kraft.
Gezeichnet vom Vorstand: Berlin, den 16.05.2009